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Legende:
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Umsetzungshinweis
Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien:
– Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit,
– Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über
Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (1. Einzelrichtlinie im Sinn des Art 16 Abs 1 der Richtlinie 89/391/EWG).
Umsetzungshinweis
Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien:
– Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit,
– Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über
Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (1. Einzelrichtlinie im Sinn des Art 16 Abs 1 der Richtlinie 89/391/EWG).