§ 51 ASVO

Arbeitsstättenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Umsetzungshinweis

 

§ 51

 

Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

– Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit,

– Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über

Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (1. Einzelrichtlinie im Sinn des Art 16 Abs 1 der Richtlinie 89/391/EWG).

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Umsetzungshinweis

 

§ 51

 

Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

– Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit,

– Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über

Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (1. Einzelrichtlinie im Sinn des Art 16 Abs 1 der Richtlinie 89/391/EWG).

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