§ 57 WKJHG 2013

Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.02.2023 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt am 16. Dezember 2013 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem 16. Dezember 2013 in Kraft gesetzt werden.

Stand vor dem 09.02.2023

In Kraft vom 01.01.2014 bis 09.02.2023
(1) Dieses Gesetz tritt am 16. Dezember 2013 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem 16. Dezember 2013 in Kraft gesetzt werden.

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