§ 7 Sbg. VLNFA (weggefallen)

Verordnung der Salzburger Landesregierung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
Umsetzungshinweis

§ 7

Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

1.

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit,

2.

Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz,

3.

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl Nr L 255 vom 30. September 2005.

Sbg. VLNFA seit 30.04.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 01.07.2008 bis 30.04.2021
Umsetzungshinweis

§ 7

Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

1.

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit,

2.

Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz,

3.

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl Nr L 255 vom 30. September 2005.

Sbg. VLNFA seit 30.04.2021 weggefallen.

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