§ 8 Sbg. VLNFA (weggefallen)

Verordnung der Salzburger Landesregierung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
Inkrafttreten

§ 8

(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Die §§ 2 bis 5 und 7 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 55/2008 treten mit 1Sbg. Juli 2008 in KraftVLNFA seit 30.04.2021 weggefallen.

(3) § 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 101/2009 tritt mit 14. November 2009 in Kraft.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 14.11.2009 bis 30.04.2021
Inkrafttreten

§ 8

(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Die §§ 2 bis 5 und 7 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 55/2008 treten mit 1Sbg. Juli 2008 in KraftVLNFA seit 30.04.2021 weggefallen.

(3) § 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 101/2009 tritt mit 14. November 2009 in Kraft.

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