Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Erlöschen der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft zum Landwirtschaftlichen Schulbeirat erlischt
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Der Verlust der Mitgliedschaft tritt bei Vertretern der Lehrerschaft überdies im Falle der Entlassung durch Disziplinarerkenntnis ein seit 31.08.2023 weggefallen.
(3) Ein Verzicht ist gegenüber dem Vorsitzenden schriftlich zu erklären und der Stelle, die das Mitglied entsendet hat, vom Vorsitzenden unverzüglich mitzuteilen.
(4) In den Fällen der Abs 1 und 2 ist unter Berücksichtigung der §§ 94 und 95 unverzüglich eine Nachbestellung vorzunehmen.
(5) Die Bestimmungen der Abs 1 bis 4 gelten sinngemäß für die Ersatzmitglieder.
Erlöschen der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft zum Landwirtschaftlichen Schulbeirat erlischt
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Der Verlust der Mitgliedschaft tritt bei Vertretern der Lehrerschaft überdies im Falle der Entlassung durch Disziplinarerkenntnis ein seit 31.08.2023 weggefallen.
(3) Ein Verzicht ist gegenüber dem Vorsitzenden schriftlich zu erklären und der Stelle, die das Mitglied entsendet hat, vom Vorsitzenden unverzüglich mitzuteilen.
(4) In den Fällen der Abs 1 und 2 ist unter Berücksichtigung der §§ 94 und 95 unverzüglich eine Nachbestellung vorzunehmen.
(5) Die Bestimmungen der Abs 1 bis 4 gelten sinngemäß für die Ersatzmitglieder.