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Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. Juli 1979 über
die Salzburger Berg- und Naturwacht (Salzburger Berg- und
Naturwachtverordnung)
StF: LGBl Nr 60/1979
Änderung
idF:
LGBl Nr 48/1994
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5356 Abs. 5 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1993 - NSchG 19931999, LGBl. Nr. 1 73, in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. Juli 1979 über
die Salzburger Berg- und Naturwacht (Salzburger Berg- und
Naturwachtverordnung)
StF: LGBl Nr 60/1979
Änderung
idF:
LGBl Nr 48/1994
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5356 Abs. 5 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1993 - NSchG 19931999, LGBl. Nr. 1 73, in der geltenden Fassung, wird verordnet: