Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Allgemeine Bestimmungen
Zur Unterstützung der NaturschutzbehördenBehörden bei der Vollziehung des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999von Naturschutzaufgaben können ehrenamtliche Naturschutzwacheorgane bestellt werden.
(2) Die Naturschutzwacheorgane bilden in ihrer Gesamtheit unter der Leitung der Landesregierung die “Salzburger Berg- und Naturwacht”.
(1) Allgemeine Bestimmungen
Zur Unterstützung der NaturschutzbehördenBehörden bei der Vollziehung des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999von Naturschutzaufgaben können ehrenamtliche Naturschutzwacheorgane bestellt werden.
(2) Die Naturschutzwacheorgane bilden in ihrer Gesamtheit unter der Leitung der Landesregierung die “Salzburger Berg- und Naturwacht”.