§ 13 Sbg. BN

Salzburger Berg- und Naturwachtverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1979 bis 31.12.9999

Organisation der Salzburger Berg- und Naturwacht

 

§ 13

 

(1) Die Organisation der Salzburger Berg- und Naturwacht ist in Bezirke und diese in Einsatzsprengel, die lückenlos das ganze Land Salzburg erfassen, unterteilt.

(2) Die Organe der Salzburger Berg- und Naturwacht sind:

1.

als Landesorgane:

a)

die Landeskonferenz;

b)

der Landesausschuß;

c)

der Landesleiter;

2.

als Bezirksorgane:

a)

die Bezirkskonferenz;

b)

der Bezirksausschuß;

c)

der Bezirksleiter;

3.

als Organe im Einsatzsprengel:

a)

die Einsatzgruppe;

b)

der Einsatzgruppenleiter.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1979 bis 31.12.9999

Organisation der Salzburger Berg- und Naturwacht

 

§ 13

 

(1) Die Organisation der Salzburger Berg- und Naturwacht ist in Bezirke und diese in Einsatzsprengel, die lückenlos das ganze Land Salzburg erfassen, unterteilt.

(2) Die Organe der Salzburger Berg- und Naturwacht sind:

1.

als Landesorgane:

a)

die Landeskonferenz;

b)

der Landesausschuß;

c)

der Landesleiter;

2.

als Bezirksorgane:

a)

die Bezirkskonferenz;

b)

der Bezirksausschuß;

c)

der Bezirksleiter;

3.

als Organe im Einsatzsprengel:

a)

die Einsatzgruppe;

b)

der Einsatzgruppenleiter.

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