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Legende:
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Mit Art V des Gesetzes LGBl Nr 59/2006 wurde folgende Übergangsbestimmung getroffen:
Mit Artikel III des Gesetzes LGBl Nr 7/2008 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:
Die Artikel I bis XV treten mit Beginn der XXXII. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.
Mit Art V des Gesetzes LGBl Nr 59/2006 wurde folgende Übergangsbestimmung getroffen:
Mit Artikel III des Gesetzes LGBl Nr 7/2008 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:
Die Artikel I bis XV treten mit Beginn der XXXII. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.