Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Auf die Beamtin, die nicht in einem Betrieb tätig ist, sind §§ 2a bis 9 und 17 des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß anzuwenden.
(2) Auf die Beamtin, die nicht in einem Betrieb tätig ist, sind §§ 2a bis 9 und 17 des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß anzuwenden.