Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Zu einer Wahl ist unbeschadet der Bestimmungen des Art. 49 Abs. 1 K-LVG die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Landtages erforderlich. Die Bestimmungen des § 15 Abs. 4 § 65 Abs. 6 und 5 § 68a Abs. 6 gelten sinngemäß.
Zu einer Wahl ist unbeschadet der Bestimmungen des Art. 49 Abs. 1 K-LVG die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Landtages erforderlich. Die Bestimmungen des § 15 Abs. 4 § 65 Abs. 6 und 5 § 68a Abs. 6 gelten sinngemäß.