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1.Ziffer eins § 81c Abs. 2 und 3 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.Paragraph 81 c, Absatz 2 und 3 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
2.Ziffer 2 § 81f Abs. 1 und 1a und § 81g Abs. 1 und 2 K-LTGO treten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Art. II (41. K-LVBG-Novelle) des Budgetbegleitgesetzes 2025, LGBl. Nr. 96/2024, in Kraft.Paragraph 81 f, Absatz eins und 1a und Paragraph 81 g, Absatz eins und 2 K-LTGO treten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Art. römisch II (41. K-LVBG-Novelle) des Budgetbegleitgesetzes 2025, Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2024,, in Kraft.
3.Ziffer 3 § 81f Abs. 5 und § 81g Abs. 3 K-LTGO treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 81 f, Absatz 5 und Paragraph 81 g, Absatz 3, K-LTGO treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
1.Ziffer eins § 81c Abs. 2 und 3 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.Paragraph 81 c, Absatz 2 und 3 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
2.Ziffer 2 § 81f Abs. 1 und 1a und § 81g Abs. 1 und 2 K-LTGO treten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Art. II (41. K-LVBG-Novelle) des Budgetbegleitgesetzes 2025, LGBl. Nr. 96/2024, in Kraft.Paragraph 81 f, Absatz eins und 1a und Paragraph 81 g, Absatz eins und 2 K-LTGO treten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Art. römisch II (41. K-LVBG-Novelle) des Budgetbegleitgesetzes 2025, Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2024,, in Kraft.
3.Ziffer 3 § 81f Abs. 5 und § 81g Abs. 3 K-LTGO treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 81 f, Absatz 5 und Paragraph 81 g, Absatz 3, K-LTGO treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.