§ 30a K-WBFG 1997 (weggefallen)

Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
§ 30a

Impulsprogramme

Zur Steigerung der Sanierungsraten dürfen in Ergänzung zu den gesetzlich vorgesehenen Förderungen zeitlich befristete Förderprogramme zur Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art§ 30a K-WBFG 1997 seit 31.12.2017 weggefallen. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen, LGBl. Nr. 50/2009, durch Richtlinien der Landesregierung vorgesehen werden.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 18.03.2010 bis 31.12.2017
§ 30a

Impulsprogramme

Zur Steigerung der Sanierungsraten dürfen in Ergänzung zu den gesetzlich vorgesehenen Förderungen zeitlich befristete Förderprogramme zur Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art§ 30a K-WBFG 1997 seit 31.12.2017 weggefallen. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen, LGBl. Nr. 50/2009, durch Richtlinien der Landesregierung vorgesehen werden.

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