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Legende:
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Impulsprogramme
Zur Steigerung der Sanierungsraten dürfen in Ergänzung zu den gesetzlich vorgesehenen Förderungen zeitlich befristete Förderprogramme zur Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art§ 30a K-WBFG 1997 seit 31.12.2017 weggefallen. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen, LGBl. Nr. 50/2009, durch Richtlinien der Landesregierung vorgesehen werden.
Impulsprogramme
Zur Steigerung der Sanierungsraten dürfen in Ergänzung zu den gesetzlich vorgesehenen Förderungen zeitlich befristete Förderprogramme zur Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art§ 30a K-WBFG 1997 seit 31.12.2017 weggefallen. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen, LGBl. Nr. 50/2009, durch Richtlinien der Landesregierung vorgesehen werden.