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Mietzinsbildung
Der Mietzins (Nutzungsentgelt) für geförderte Wohnungen im Sinne des § 15 Abs 1 ist mit Ausnahme von Wohnungen gemeinnütziger Bau§ 33 K- oder Verwaltungsvereinigungen höchstens nach den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu berechnenWBFG 1997 seit 31.12.2017 weggefallen.
Mietzinsbildung
Der Mietzins (Nutzungsentgelt) für geförderte Wohnungen im Sinne des § 15 Abs 1 ist mit Ausnahme von Wohnungen gemeinnütziger Bau§ 33 K- oder Verwaltungsvereinigungen höchstens nach den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu berechnenWBFG 1997 seit 31.12.2017 weggefallen.