§ 39b K-WBFG 1997 (weggefallen)

Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Der Anspruch auf Wohnbeihilfe erlischt bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn

a)

der Mietvertrag des Antragstellers aufgelöst wird oder

b)

die Wohnung entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes benützt wird.

§ 39b K-WBFG 1997 seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.11.2011 bis 31.12.2017
Der Anspruch auf Wohnbeihilfe erlischt bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn

a)

der Mietvertrag des Antragstellers aufgelöst wird oder

b)

die Wohnung entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes benützt wird.

§ 39b K-WBFG 1997 seit 31.12.2017 weggefallen.

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