§ 39d K-WBFG 1997 (weggefallen)

Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Durch Verordnung der Landesregierung darf vorgesehen werden, dass jungen Beziehern von Wohnbeihilfe im Alter zwischen 18 und 25 Jahren ein Zuschlag zur Wohnbeihilfe gewährt wird, wenn sie erstmals eine eigene Wohnung beziehen§ 39d K-WBFG 1997 seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.11.2011 bis 31.12.2017
Durch Verordnung der Landesregierung darf vorgesehen werden, dass jungen Beziehern von Wohnbeihilfe im Alter zwischen 18 und 25 Jahren ein Zuschlag zur Wohnbeihilfe gewährt wird, wenn sie erstmals eine eigene Wohnung beziehen§ 39d K-WBFG 1997 seit 31.12.2017 weggefallen.

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