Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung (Oö. GDZV) Fundstelle

Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2001 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Dienstzweige, Amtstitel und besonderen Ernennungserfordernisse für die Beamten der Gemeinden (Gemeindeverbände) mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut (Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung)

StF: LGBl. Nr. 75/2001

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 28/2003

Präambel/Promulgationsklausel

 

Auf Grund der §§ 5 Abs. 5, 17 Abs. 1 und 82 Abs. 2 Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 (Oö. GBG 2001), LGBl. Nr. 48, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2001 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Dienstzweige, Amtstitel und besonderen Ernennungserfordernisse für die Beamten der Gemeinden (Gemeindeverbände) mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut (Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung)

StF: LGBl. Nr. 75/2001

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 28/2003

Präambel/Promulgationsklausel

 

Auf Grund der §§ 5 Abs. 5, 17 Abs. 1 und 82 Abs. 2 Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 (Oö. GBG 2001), LGBl. Nr. 48, wird verordnet:

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