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Verordnung der Oö. Landesregierung über die Dienstzweige, Amtstitel und besonderen Ernennungserfordernisse für die Beamten der Gemeinden (Gemeindeverbände) mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut (Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung)
StF: LGBl. Nr. 75/2001
Änderung
idF:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 5 Abs. 5, 17 Abs. 1 und 82 Abs. 2 Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 (Oö. GBG 2001), LGBl. Nr. 48, wird verordnet:
Verordnung der Oö. Landesregierung über die Dienstzweige, Amtstitel und besonderen Ernennungserfordernisse für die Beamten der Gemeinden (Gemeindeverbände) mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut (Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung)
StF: LGBl. Nr. 75/2001
Änderung
idF:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 5 Abs. 5, 17 Abs. 1 und 82 Abs. 2 Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 (Oö. GBG 2001), LGBl. Nr. 48, wird verordnet: