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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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entfällt; LGBlFür einen Monat, in dem eine Urlaubsersatzleistung gemäß § 41a Abs. Nr. 34/199911 der Besoldungsordnung 1994 gebührt, vom 14.7.1999besteht Anspruch auf Ruhebezug (§ 3 Abs. 2) nur insoweit, als dieser den Anspruch auf die Urlaubsersatzleistung übersteigt.
entfällt; LGBlFür einen Monat, in dem eine Urlaubsersatzleistung gemäß § 41a Abs. Nr. 34/199911 der Besoldungsordnung 1994 gebührt, vom 14.7.1999besteht Anspruch auf Ruhebezug (§ 3 Abs. 2) nur insoweit, als dieser den Anspruch auf die Urlaubsersatzleistung übersteigt.