§ 4 Oö. SV 2002

Oö. Sperrzeiten-Verordnung 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999

§ 4

Sonderregelungen für bestimmte Tage

 

Die in den §§ 1 bis 3 festgelegten Sperrzeiten gelten nicht für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Jänner (Silvesternacht) und für die Nächte vom Faschingssamstag bis zum Morgen des Aschermittwoch.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999

§ 4

Sonderregelungen für bestimmte Tage

 

Die in den §§ 1 bis 3 festgelegten Sperrzeiten gelten nicht für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Jänner (Silvesternacht) und für die Nächte vom Faschingssamstag bis zum Morgen des Aschermittwoch.

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