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Personen, die Anspruch auf eine monatliche Geldleistung nach diesem Gesetz haben und nicht bei der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe pflichtversichert sind, sind Mitglieder der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien. Im übrigen sind die für Beamte des Dienststandes geltenden Bestimmungen anzuwenden.
Personen, die Anspruch auf eine monatliche Geldleistung nach diesem Gesetz haben und nicht bei der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe pflichtversichert sind, sind Mitglieder der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien. Im übrigen sind die für Beamte des Dienststandes geltenden Bestimmungen anzuwenden.