Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG) Fundstelle

Wiener Abfallwirtschaftsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1994 bis 31.12.9999
Gesetz über die Vermeidung und Behandlung von Abfällen und die Einhebung einer hiefür erforderlichen Abgabe im Gebiete des Landes Wien (Wiener Abfallwirtschaftsgesetz – Wr. AWG)

Änderung

LGBl. Nr. 53/1996, CELEX Nrn.: 375L0442, 391L0156

LGBl. Nr. 39/2001

LGBl. Nr. 49/2001

LGBl. Nr. 17/2006, CELEX Nrn.: 379L0409, 385L0337, 392L0043, 396L0061, 397L0049, 397L0062, 32001L0042 und 32003L0035

LGBl. Nr. 33/2007

LGBl. Nr. 48/2010, CELEX Nr.: 32008L0098

LGBl. Nr. 49/2012

LGBl. Nr. 31/2013

LGBl. Nr. 45/2013

LGBl. Nr. 71/2018

LGBl. Nr. 23/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1.

ABSCHNITT

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Ziele und Grundsätze, öffentliches Interesse

§ 2.

Wiener Abfallwirtschaftsplan

§ 2a.

Umweltprüfung

§ 2b.

Umweltbericht

§ 2c.

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Wiener Umweltanwaltschaft

§ 2d.

Grenzüberschreitende Konsultationen bei der Umweltprüfung

§ 2e.

Entscheidungsfindung

§ 2f.

Bekanntgabe der Entscheidung

§ 2g.

Überwachung

§ 2h.

Umweltauswirkungen auf Europaschutzgebiete („Natura 2000-Gebiete“)

§ 2i.

Öffentlichkeitsbeteiligung bei geringfügigen Änderungen des Abfallwirtschaftsplans ohne Umweltprüfung

§ 2j.

Abfallvermeidungsprogramm

§ 3.

Informationspflicht

§ 4.

Begriffsbestimmungen

§ 5.

Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 6.

(entfällt)

§ 7.

(entfällt)

§ 8.

(entfällt)

§ 9.

Eigentumsübergang

2. ABSCHNITT

Abfallvermeidung und –verringerung

§ 10.

Instrumente der Abfallvermeidung und -verringerung

§ 10a.

Abfallkonzeptentfällt; LGBl. für BaustellenWien Nr. 23/2020 vom 15. April 2020

§ 10b.

Schadstofferkundungentfällt; LGBl. für Wien Nr. 23/2020 vom 15. April 2020

§ 10c.

Abfallkonzept für Veranstaltungen

§ 10d.

Verwendung von Mehrwegprodukten bei Veranstaltungen

3. ABSCHNITT

Abfallbehandlung

§ 11.

Abfalltrennung

§ 12.

Verwertung von Abfällen

§ 13.

(entfällt)

§ 14.

(entfällt)

§ 15.

(entfällt)

4. ABSCHNITT

Sammlung und Behandlung von Müll

§ 16.

Öffentliche Müllabfuhr

§ 17.

Einbezogene Liegenschaften

§ 18.

Ausnahmen

Einrichtungen der öffentlichen Müllabfuhr

§ 19.

Allgemeine Anforderungen

§ 19a.

Ausnahmen

§ 19b.

Gemeinsame Sammelbehälterstand- und Abholplätze im Umleersystem für mehrere Liegenschaften

§ 19c.

Gemeinsame Sammelbehälterstandplätze im Abholsystem für mehrere Liegenschaften

§ 20.

Benützung der Sammelbehälter

§ 20a.

Benützung der Sammelbehälter für den öffentlichen Gebrauch

§ 21.

Müllverdichter, Müllzerkleinerer

§ 22.

Festsetzung der Art und Anzahl der Sammelbehälter sowie der Anzahl der Einsammlungen und Abholungen

§ 22a.

Änderung der Festsetzung der Art und Anzahl der Sammelbehälter sowie der Anzahl der Einsammlungen und der Abholungen

§ 23.

Eigentümerwechsel

5. ABSCHNITT

Sammlung von verwertbaren Abfällen

§ 24.

Öffentliche Altstoffsammlung

§ 24a.

Einbringung in Sammelbehälter

§ 24b.

6. ABSCHNITT

(entfällt)

7. ABSCHNITT

Abgabe

§ 34.

Ermächtigung zur Einhebung einer Abgabe

§ 35.

Abgabepflicht

§ 36.

Berechnung der Jahresabgabe

§ 37.

Änderung der Abgabe

§ 38.

Abgabeschuldner und Haftungspflichtige

§ 39.

Festsetzung der Abgabe

§ 40.

Fälligkeit

§ 41.

Einschränkung der Müllabfuhr

8. ABSCHNITT

Schlussbestimmungen

§ 42.

Bauwerke auf fremdem Grund und Boden

§ 43.

Kleingartenanlage mit Vertretung

§ 44.

Dingliche Wirkung der Bescheide

§ 45.

Behördliche Aufsicht, behördliche Aufträge

§ 46.

Inanspruchnahme von Liegenschaften, Auskunftspflicht

§ 47.

Strafbestimmungen

§ 48.

Behörden

§ 49.

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 50.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 5§ 51.

Übergangsbestimmungen

§ 52.

In-Kraft-Treten

§ 53.

Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen GemeinschaftUnion

§ 54.

Notifizierung

Anhang I

Informationen für den Umweltbericht gemäß § 2b

Anhang II

Kriterien für die Bestimmung der voraussichtlichen Erheblichkeit von Umweltauswirkungen im Sinne des § 2a Abs. 5

Anhang III

Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen; Maßnahmen, die sich auf die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Abfallerzeugung auswirken können; Maßnahmen, die sich auf die Konzeptions-, Produktions- und Vertriebsphase auswirken können; Maßnahmen, die sich auf die Verbrauchs- und Nutzungsphase auswirken können

Stand vor dem 15.04.2020

In Kraft vom 01.01.2014 bis 15.04.2020
Gesetz über die Vermeidung und Behandlung von Abfällen und die Einhebung einer hiefür erforderlichen Abgabe im Gebiete des Landes Wien (Wiener Abfallwirtschaftsgesetz – Wr. AWG)

Änderung

LGBl. Nr. 53/1996, CELEX Nrn.: 375L0442, 391L0156

LGBl. Nr. 39/2001

LGBl. Nr. 49/2001

LGBl. Nr. 17/2006, CELEX Nrn.: 379L0409, 385L0337, 392L0043, 396L0061, 397L0049, 397L0062, 32001L0042 und 32003L0035

LGBl. Nr. 33/2007

LGBl. Nr. 48/2010, CELEX Nr.: 32008L0098

LGBl. Nr. 49/2012

LGBl. Nr. 31/2013

LGBl. Nr. 45/2013

LGBl. Nr. 71/2018

LGBl. Nr. 23/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1.

ABSCHNITT

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Ziele und Grundsätze, öffentliches Interesse

§ 2.

Wiener Abfallwirtschaftsplan

§ 2a.

Umweltprüfung

§ 2b.

Umweltbericht

§ 2c.

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Wiener Umweltanwaltschaft

§ 2d.

Grenzüberschreitende Konsultationen bei der Umweltprüfung

§ 2e.

Entscheidungsfindung

§ 2f.

Bekanntgabe der Entscheidung

§ 2g.

Überwachung

§ 2h.

Umweltauswirkungen auf Europaschutzgebiete („Natura 2000-Gebiete“)

§ 2i.

Öffentlichkeitsbeteiligung bei geringfügigen Änderungen des Abfallwirtschaftsplans ohne Umweltprüfung

§ 2j.

Abfallvermeidungsprogramm

§ 3.

Informationspflicht

§ 4.

Begriffsbestimmungen

§ 5.

Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 6.

(entfällt)

§ 7.

(entfällt)

§ 8.

(entfällt)

§ 9.

Eigentumsübergang

2. ABSCHNITT

Abfallvermeidung und –verringerung

§ 10.

Instrumente der Abfallvermeidung und -verringerung

§ 10a.

Abfallkonzeptentfällt; LGBl. für BaustellenWien Nr. 23/2020 vom 15. April 2020

§ 10b.

Schadstofferkundungentfällt; LGBl. für Wien Nr. 23/2020 vom 15. April 2020

§ 10c.

Abfallkonzept für Veranstaltungen

§ 10d.

Verwendung von Mehrwegprodukten bei Veranstaltungen

3. ABSCHNITT

Abfallbehandlung

§ 11.

Abfalltrennung

§ 12.

Verwertung von Abfällen

§ 13.

(entfällt)

§ 14.

(entfällt)

§ 15.

(entfällt)

4. ABSCHNITT

Sammlung und Behandlung von Müll

§ 16.

Öffentliche Müllabfuhr

§ 17.

Einbezogene Liegenschaften

§ 18.

Ausnahmen

Einrichtungen der öffentlichen Müllabfuhr

§ 19.

Allgemeine Anforderungen

§ 19a.

Ausnahmen

§ 19b.

Gemeinsame Sammelbehälterstand- und Abholplätze im Umleersystem für mehrere Liegenschaften

§ 19c.

Gemeinsame Sammelbehälterstandplätze im Abholsystem für mehrere Liegenschaften

§ 20.

Benützung der Sammelbehälter

§ 20a.

Benützung der Sammelbehälter für den öffentlichen Gebrauch

§ 21.

Müllverdichter, Müllzerkleinerer

§ 22.

Festsetzung der Art und Anzahl der Sammelbehälter sowie der Anzahl der Einsammlungen und Abholungen

§ 22a.

Änderung der Festsetzung der Art und Anzahl der Sammelbehälter sowie der Anzahl der Einsammlungen und der Abholungen

§ 23.

Eigentümerwechsel

5. ABSCHNITT

Sammlung von verwertbaren Abfällen

§ 24.

Öffentliche Altstoffsammlung

§ 24a.

Einbringung in Sammelbehälter

§ 24b.

6. ABSCHNITT

(entfällt)

7. ABSCHNITT

Abgabe

§ 34.

Ermächtigung zur Einhebung einer Abgabe

§ 35.

Abgabepflicht

§ 36.

Berechnung der Jahresabgabe

§ 37.

Änderung der Abgabe

§ 38.

Abgabeschuldner und Haftungspflichtige

§ 39.

Festsetzung der Abgabe

§ 40.

Fälligkeit

§ 41.

Einschränkung der Müllabfuhr

8. ABSCHNITT

Schlussbestimmungen

§ 42.

Bauwerke auf fremdem Grund und Boden

§ 43.

Kleingartenanlage mit Vertretung

§ 44.

Dingliche Wirkung der Bescheide

§ 45.

Behördliche Aufsicht, behördliche Aufträge

§ 46.

Inanspruchnahme von Liegenschaften, Auskunftspflicht

§ 47.

Strafbestimmungen

§ 48.

Behörden

§ 49.

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 50.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 5§ 51.

Übergangsbestimmungen

§ 52.

In-Kraft-Treten

§ 53.

Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen GemeinschaftUnion

§ 54.

Notifizierung

Anhang I

Informationen für den Umweltbericht gemäß § 2b

Anhang II

Kriterien für die Bestimmung der voraussichtlichen Erheblichkeit von Umweltauswirkungen im Sinne des § 2a Abs. 5

Anhang III

Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen; Maßnahmen, die sich auf die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Abfallerzeugung auswirken können; Maßnahmen, die sich auf die Konzeptions-, Produktions- und Vertriebsphase auswirken können; Maßnahmen, die sich auf die Verbrauchs- und Nutzungsphase auswirken können

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