§ 35 Oö. BBRG

Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2002 bis 31.12.9999

§ 35

In-Kraft-Treten

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt gleichzeitig mit der Oö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle 2002, LGBl. Nr. 4, in Kraft.

 

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Landesgesetzes tritt das Oö. Bürgerrechtsgesetz, LGBl. Nr. 44/1994, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 61/1997 außer Kraft.

 

(3) Bürgerrechte, deren Durchführung vor dem In-Kraft-Treten dieses Landesgesetzes beantragt wurden und die noch nicht abgeschlossen sind, sind nach den Bestimmungen des Oö. Bürgerrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 44/1994, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 61/1997 durchzuführen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2002 bis 31.12.9999

§ 35

In-Kraft-Treten

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt gleichzeitig mit der Oö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle 2002, LGBl. Nr. 4, in Kraft.

 

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Landesgesetzes tritt das Oö. Bürgerrechtsgesetz, LGBl. Nr. 44/1994, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 61/1997 außer Kraft.

 

(3) Bürgerrechte, deren Durchführung vor dem In-Kraft-Treten dieses Landesgesetzes beantragt wurden und die noch nicht abgeschlossen sind, sind nach den Bestimmungen des Oö. Bürgerrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 44/1994, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 61/1997 durchzuführen.

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