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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Nationalparkerklärung betreffend den "Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge" geändert wird (1. Ergänzung zur Nationalparkerklärung "Oö. Kalkalpen")
StF: LGBl. Nr. 27/2002
Änderung
idF:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Oö. Nationalparkgesetzes (Oö. NPG), LGBl. Nr. 20/1997, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 129/2001 und in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 160/2001, wird verordnet:
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Nationalparkerklärung betreffend den "Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge" geändert wird (1. Ergänzung zur Nationalparkerklärung "Oö. Kalkalpen")
StF: LGBl. Nr. 27/2002
Änderung
idF:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Oö. Nationalparkgesetzes (Oö. NPG), LGBl. Nr. 20/1997, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 129/2001 und in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 160/2001, wird verordnet: