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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Entscheidung darüber, ob eine Aufgabe durch Projektarbeit unterstützt werden soll, obliegt
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(3) Die Landesregierung kann nähere Bestimmungen über Organisation und Ablauf von Projektarbeit erlassen.
*) Fassung LGBl.Nr. 73/2000
(2) Die Entscheidung darüber, ob eine Aufgabe durch Projektarbeit unterstützt werden soll, obliegt
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(3) Die Landesregierung kann nähere Bestimmungen über Organisation und Ablauf von Projektarbeit erlassen.
*) Fassung LGBl.Nr. 73/2000