§ 15 GOAL (weggefallen)

Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.11.2019 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen des § 7 AVG§ 15 GOAL über die Befangenheit von Verwaltungsorganen gelten für die Organe des Amtes der Landesregierung und der diesem nachgeordneten Dienststellen in allen Angelegenheiten der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltungseit 29.11.2019 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 73/2000

Stand vor dem 29.11.2019

In Kraft vom 01.01.2001 bis 29.11.2019
Die Bestimmungen des § 7 AVG§ 15 GOAL über die Befangenheit von Verwaltungsorganen gelten für die Organe des Amtes der Landesregierung und der diesem nachgeordneten Dienststellen in allen Angelegenheiten der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltungseit 29.11.2019 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 73/2000

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