§ 11 K-GFPO Lagerung brandgefährlicher Stoffe

Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung, K-GFPO

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2012 bis 31.12.9999

(1) Brandgefährliche Stoffe, wie leicht brennbare, leicht entflammbare, leicht entzündliche und selbstentzündliche Stoffe, sind so zu lagern und zu verwahren, daß eine vorhersehbare Gefahr der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vermieden und dessen Bekämpfung nicht erschwert wird.

(2) Die Lagerung brandgefährlicher Stoffe ist - sofern sie nicht bereits nach § 10 Abs. 2 verboten ist - in Stiegenhäusern, Zugängen, Durchgängen, in offenen Dachräumen sowie im NahebereichNahbereich von Rauch- und AbgasfängenAbgasanlagen einschließlich der Verbindungsstücke und Feuerstätten jedenfalls verboten. Dies gilt nicht für die Lagerung von Ernteerzeugnissen in Dachräumen land- und forstwirtschaftlicher Gebäude.

(3) Für die vorübergehende Lagerung von Verbrennungsrückständen (Asche, Schlacke, Ruß usw.) dürfen innerhalb von Gebäuden nur mit Deckeln versehene Gefäße aus unbrennbarem Material verwendet werden.

Stand vor dem 31.01.2012

In Kraft vom 26.10.2000 bis 31.01.2012

(1) Brandgefährliche Stoffe, wie leicht brennbare, leicht entflammbare, leicht entzündliche und selbstentzündliche Stoffe, sind so zu lagern und zu verwahren, daß eine vorhersehbare Gefahr der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vermieden und dessen Bekämpfung nicht erschwert wird.

(2) Die Lagerung brandgefährlicher Stoffe ist - sofern sie nicht bereits nach § 10 Abs. 2 verboten ist - in Stiegenhäusern, Zugängen, Durchgängen, in offenen Dachräumen sowie im NahebereichNahbereich von Rauch- und AbgasfängenAbgasanlagen einschließlich der Verbindungsstücke und Feuerstätten jedenfalls verboten. Dies gilt nicht für die Lagerung von Ernteerzeugnissen in Dachräumen land- und forstwirtschaftlicher Gebäude.

(3) Für die vorübergehende Lagerung von Verbrennungsrückständen (Asche, Schlacke, Ruß usw.) dürfen innerhalb von Gebäuden nur mit Deckeln versehene Gefäße aus unbrennbarem Material verwendet werden.

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