§ 3 K-FSV (weggefallen)

Kärntner Fischereischonzeitenverordnung - K-FSV

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2020 bis 31.12.9999
§ 3 K-FSV

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft seit 15.09.2020 weggefallen.

Stand vor dem 15.09.2020

In Kraft vom 28.03.2001 bis 15.09.2020
§ 3 K-FSV

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft seit 15.09.2020 weggefallen.

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