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Den nicht durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes gedeckten Aufwand für die Errichtung des Krankenhauses und Altersheimes haben die verbandsangehörigen Gemeinden nach folgendem Verteilungsschlüssel zu tragen:
Gemeinde Au |
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Gemeinde |
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Gemeinde Schnepfau |
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Gemeinde Schoppernau |
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Gemeinde Schröcken |
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Gemeinde Warth |
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*) Fassung LGBl.Nr. 42/1985
Den nicht durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes gedeckten Aufwand für die Errichtung des Krankenhauses und Altersheimes haben die verbandsangehörigen Gemeinden nach folgendem Verteilungsschlüssel zu tragen:
Gemeinde Au |
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Gemeinde |
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Gemeinde Schnepfau |
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Gemeinde Schoppernau |
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Gemeinde Schröcken |
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Gemeinde Warth |
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*) Fassung LGBl.Nr. 42/1985