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(1) Dem Verwaltungsausschuß gehören neun12 Mitglieder an, die sich auf die verbandsangehörigen Gemeinden wie folgt aufteilen:
Gemeinde Au |
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Gemeinde Damüls |
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Gemeinde Schnepfau |
|
Gemeinde Schoppernau |
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Gemeinde Schröcken |
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Gemeinde Warth |
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(2) Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmann zu bestellen.
(3) Die auf die einzelnen verbandsangehörigen Gemeinden entfallenden Mitglieder und Ersatzmänner des Verwaltungsausschusses sind von den Gemeindevertretungen jeweils auf die Dauer der Funktionsperiode der Gemeindevertretung zu bestellen.
(4) Der Verwaltungsausschuß hat aus seiner Mitte einen Obmann und einen Obmannstellvertreter zu wählen.
*) Fassung LGBl.Nr. 42/1985
(1) Dem Verwaltungsausschuß gehören neun12 Mitglieder an, die sich auf die verbandsangehörigen Gemeinden wie folgt aufteilen:
Gemeinde Au |
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Gemeinde Damüls |
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Gemeinde Schnepfau |
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Gemeinde Schoppernau |
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Gemeinde Schröcken |
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Gemeinde Warth |
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(2) Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmann zu bestellen.
(3) Die auf die einzelnen verbandsangehörigen Gemeinden entfallenden Mitglieder und Ersatzmänner des Verwaltungsausschusses sind von den Gemeindevertretungen jeweils auf die Dauer der Funktionsperiode der Gemeindevertretung zu bestellen.
(4) Der Verwaltungsausschuß hat aus seiner Mitte einen Obmann und einen Obmannstellvertreter zu wählen.
*) Fassung LGBl.Nr. 42/1985