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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
nicht mehr als 1.666,66 € | 30 % des Gesamtpensionseinkommens |
über 1.666,66 € bis zu 2.000 € | 500 € |
ab 2.000 € bis zu 2.500 € | ein Betrag, der von 500 € linear auf 0 € absinkt |
2. Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates, ABl. 2019 Nr. L 188, S 79.
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2. Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates, ABl. 2019 Nr. L 188, S 79.