§ 12 K-LSG 2002

Kärntner Landessymbolegesetz (K-LSG 2002)

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2003 bis 31.12.9999

§ 12

Recht zur Führung und Verwendung

 

Die Führung und Verwendung des Kärntner Landessiegels steht nur der Landesregierung zu.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2003 bis 31.12.9999

§ 12

Recht zur Führung und Verwendung

 

Die Führung und Verwendung des Kärntner Landessiegels steht nur der Landesregierung zu.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten