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Die Gebühr fürFür die Bestattung einer Leiche oder Urne (Öffnen und Schließen der Grabstätte, Beistellung der für die Vornahme der Bestattung erforderlichen Einrichtungen) ist so festzusetzen, dass sie den durch die Vornahme einer Bestattung durchschnittlich erwachsenden Aufwand nicht übersteigtkann eine Bestattungsgebühr festgesetzt werden.
*) Fassung LGBl.Nr. 43/2009
Die Gebühr fürFür die Bestattung einer Leiche oder Urne (Öffnen und Schließen der Grabstätte, Beistellung der für die Vornahme der Bestattung erforderlichen Einrichtungen) ist so festzusetzen, dass sie den durch die Vornahme einer Bestattung durchschnittlich erwachsenden Aufwand nicht übersteigtkann eine Bestattungsgebühr festgesetzt werden.
*) Fassung LGBl.Nr. 43/2009