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Pläne und Programme
Dem 2. Abschnitt unterliegen Entwürfe, deren Inhalt auf die Erlassung oder Änderung eines der nachstehend bezeichneten Pläne und Programme gerichtet ist, soweit die §§ 4 bis 6a nichts anderes bestimmen:
a) | überörtliches Entwicklungsprogramm nach | |||||||||
b) | örtliches Entwicklungskonzept nach § | |||||||||
c) | Flächenwidmungsplan nach § | |||||||||
d) | Bebauungsplan nach § | |||||||||
e) | integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung nach § | |||||||||
f) | Abfallwirtschaftskonzept des Landes nach § 4 der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 (K-AWO); | |||||||||
g) | überörtliche Planung betreffend öffentliche Abfallbehandlungsanlagen nach § 36 Abs. 1 K-AWO; | |||||||||
h) | Agrarischer Leitplan nach § 7 des Kärntner Landwirtschaftsgesetzes (K-LWG); | |||||||||
i) | Wildökologischer Raumplan nach § 55a des Kärntner Jagdgesetzes 2000 (K-JG); | |||||||||
j) | Verordnung über Richtlinien für die Abschussplanung (Abschussrichtlinien) sowie über Grundsätze, die bei der Erfüllung des Abschussplanes einzuhalten sind, nach § 56 K-JG; | |||||||||
k) | Verordnung über Schonzeiten und Mindestfangmaße (Brittelmaße) nach § 34 Abs. 1 des Kärntner Fischereigesetzes (K-FG); | |||||||||
l) | Verordnung zum Schutz der Wassertiere vor freilebenden Tieren nach § 47 Abs. 2 K-FG; | |||||||||
m) | Verordnung über den Kanalisationsbereich nach § 2 des Gemeindekanalisationsgesetzes 1999 (K-GKG); | |||||||||
n) | Verordnung über den Versorgungsbereich nach § 2 des Gemeindewasserversorgungsgesetzes 1997 (K-GWVG); | |||||||||
o) | Aktionsplan gegen Straßenlärm nach § 62e Abs. 1 oder 2 des Kärntner Straßengesetzes 1991 (K-StrG); | |||||||||
p) | Aktionsplan für Ballungsräume nach § 9a des Kärntner IPPC-Anlagengesetzes (K-IPPC-AG). |
Pläne und Programme
Dem 2. Abschnitt unterliegen Entwürfe, deren Inhalt auf die Erlassung oder Änderung eines der nachstehend bezeichneten Pläne und Programme gerichtet ist, soweit die §§ 4 bis 6a nichts anderes bestimmen:
a) | überörtliches Entwicklungsprogramm nach | |||||||||
b) | örtliches Entwicklungskonzept nach § | |||||||||
c) | Flächenwidmungsplan nach § | |||||||||
d) | Bebauungsplan nach § | |||||||||
e) | integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung nach § | |||||||||
f) | Abfallwirtschaftskonzept des Landes nach § 4 der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 (K-AWO); | |||||||||
g) | überörtliche Planung betreffend öffentliche Abfallbehandlungsanlagen nach § 36 Abs. 1 K-AWO; | |||||||||
h) | Agrarischer Leitplan nach § 7 des Kärntner Landwirtschaftsgesetzes (K-LWG); | |||||||||
i) | Wildökologischer Raumplan nach § 55a des Kärntner Jagdgesetzes 2000 (K-JG); | |||||||||
j) | Verordnung über Richtlinien für die Abschussplanung (Abschussrichtlinien) sowie über Grundsätze, die bei der Erfüllung des Abschussplanes einzuhalten sind, nach § 56 K-JG; | |||||||||
k) | Verordnung über Schonzeiten und Mindestfangmaße (Brittelmaße) nach § 34 Abs. 1 des Kärntner Fischereigesetzes (K-FG); | |||||||||
l) | Verordnung zum Schutz der Wassertiere vor freilebenden Tieren nach § 47 Abs. 2 K-FG; | |||||||||
m) | Verordnung über den Kanalisationsbereich nach § 2 des Gemeindekanalisationsgesetzes 1999 (K-GKG); | |||||||||
n) | Verordnung über den Versorgungsbereich nach § 2 des Gemeindewasserversorgungsgesetzes 1997 (K-GWVG); | |||||||||
o) | Aktionsplan gegen Straßenlärm nach § 62e Abs. 1 oder 2 des Kärntner Straßengesetzes 1991 (K-StrG); | |||||||||
p) | Aktionsplan für Ballungsräume nach § 9a des Kärntner IPPC-Anlagengesetzes (K-IPPC-AG). |