§ 16 V-BSG (weggefallen)

Bäuerliches Siedlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
Der im 5§ 16 V-BSG (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. Abschnitt genannte Fonds ist Rechtsnachfolger des im III. Hauptstück des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes, LGBl.Nr. 25/1959, bezeichneten Fonds.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 25.08.1970 bis 31.12.2015
Der im 5§ 16 V-BSG (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. Abschnitt genannte Fonds ist Rechtsnachfolger des im III. Hauptstück des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes, LGBl.Nr. 25/1959, bezeichneten Fonds.

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