§ 8 Vbg. GL

Geschäftsordnung für den Vorarlberger Landtag

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.1973 bis 31.12.9999

Die Abgeordneten haben Anspruch auf Bezüge nach Maßgabe der besonderen landesgesetzlichen Bestimmungen.

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In Kraft vom 01.05.1973 bis 31.12.9999

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