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In- und Außer-Kraft-Treten
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme seines § 5 am dritten der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft seit 31.12.2023 weggefallen.
(2) § 5 tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.
(3) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Landes-Musikschulabgabe, LGBl Nr 7/2002, außer Kraft. Dieses Gesetz bleibt für Abgabenzeiträume, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes liegen, weiterhin anwendbar.
In- und Außer-Kraft-Treten
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme seines § 5 am dritten der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft seit 31.12.2023 weggefallen.
(2) § 5 tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.
(3) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Landes-Musikschulabgabe, LGBl Nr 7/2002, außer Kraft. Dieses Gesetz bleibt für Abgabenzeiträume, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes liegen, weiterhin anwendbar.