§ 7 K-LMFG (weggefallen)

Kärntner Landesmusikschul-Förderbeitragsgesetz - K-LMFG

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
§ 7 K-LMFG

In- und Außer-Kraft-Treten

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme seines § 5 am dritten der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft seit 31.12.2023 weggefallen.

(2) § 5 tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.

(3) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Landes-Musikschulabgabe, LGBl Nr 7/2002, außer Kraft. Dieses Gesetz bleibt für Abgabenzeiträume, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes liegen, weiterhin anwendbar.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.2023
§ 7 K-LMFG

In- und Außer-Kraft-Treten

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme seines § 5 am dritten der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft seit 31.12.2023 weggefallen.

(2) § 5 tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.

(3) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Landes-Musikschulabgabe, LGBl Nr 7/2002, außer Kraft. Dieses Gesetz bleibt für Abgabenzeiträume, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes liegen, weiterhin anwendbar.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten