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Es ist verboten,
a) | einem anderen eine verächtliche Eigenschaft oder Gesinnung vorzuwerfen oder ihn eines unehrenhaften oder gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens zu beschuldigen, das geeignet wäre, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen; | |||||||||
b) | einem anderen eine | |||||||||
c) | einen anderen zu beschimpfen, zu verspotten, am Körper zu misshandeln oder mit einer körperlichen Misshandlung zu bedrohen. |
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013
Es ist verboten,
a) | einem anderen eine verächtliche Eigenschaft oder Gesinnung vorzuwerfen oder ihn eines unehrenhaften oder gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens zu beschuldigen, das geeignet wäre, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen; | |||||||||
b) | einem anderen eine | |||||||||
c) | einen anderen zu beschimpfen, zu verspotten, am Körper zu misshandeln oder mit einer körperlichen Misshandlung zu bedrohen. |
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013