§ 13 SPG.

Sittenpolizeigesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.02.1976 bis 31.12.9999
Sühneversuch

Die Bestimmungen über die Vornahme von Sühneversuchen im Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter finden, ebenso wie in den Fällen gerichtlich strafbarer Handlungen gegen die Ehre (§§ 111, 113 und 115 des Strafgesetzbuches), auch auf Ehrenkränkungen im Sinne des § 18 Abs. 1 lit. g Anwendung.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.02.1976 bis 31.12.9999
Sühneversuch

Die Bestimmungen über die Vornahme von Sühneversuchen im Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter finden, ebenso wie in den Fällen gerichtlich strafbarer Handlungen gegen die Ehre (§§ 111, 113 und 115 des Strafgesetzbuches), auch auf Ehrenkränkungen im Sinne des § 18 Abs. 1 lit. g Anwendung.

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