§ 21 SPG.

Sittenpolizeigesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten für den Bereich des Landes Vorarlberg außer Kraft:*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 44/2013

a)

der Art. VIII Abs. 1 lit. a des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, BGBl. Nr. 172/1950, hinsichtlich der Worte "oder wer den öffentlichen Anstand verletzt";

b)

die Polizeiverordnung zur Regelung des Badewesens, DRGBl. I/1942, S. 461, soweit sie noch in Kraft steht.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 10.02.1976 bis 31.12.2013

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten für den Bereich des Landes Vorarlberg außer Kraft:*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 44/2013

a)

der Art. VIII Abs. 1 lit. a des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, BGBl. Nr. 172/1950, hinsichtlich der Worte "oder wer den öffentlichen Anstand verletzt";

b)

die Polizeiverordnung zur Regelung des Badewesens, DRGBl. I/1942, S. 461, soweit sie noch in Kraft steht.

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