Kärntner Tierzuchtgesetz 2008 (K-TZG 2008) Fundstelle (weggefallen)

Kärntner Tierzuchtgesetz 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.07.2020 bis 31.12.9999
Gesetz vom 20. November 2008 über die landwirtschaftliche
Tierzucht (Kärntner Tierzuchtgesetz 2008 (K-TZG 2008)StF: LGBl Nr. 1/2009

Änderung

LGBl Nr 12/2011

LGBl Nr 85/2013

LGBl Nr 72/2016

1. Abschnitt – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich und Ziel

§ 2 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt – Zuchtorganisationen, Leistungsprüfung und

Zuchtwertschätzung, Daten

§ 3 Anerkennungsvoraussetzungen für Zuchtorganisationen

§ 4 Verfahren zur Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 5 Änderungen

§ 6 Widerruf der Anerkennung und der Ermächtigung zur

Durchführung der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 7 Tätigwerden von in anderen Bundesländern oder

Mitgliedstaaten oder in Vertragsstaaten anerkannten

Zuchtorganisationen

§ 8 Rechte und Pflichten von anerkannten Zuchtorganisationen

§ 9 Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 10 Datenveröffentlichung, Datenübermittlung

3. Abschnitt – Übereignung bzw. Überlassung von (Zucht-)Tieren

und Abgabe von Samen, Eizellen und Embryonen sowie

deren Verwendung

§ 11 Übereignung bzw. Überlassung von Zuchttieren

§ 12 Verwendung von Tieren im Natursprung

§ 13 Abgabe von Samen

§ 14 Verwendung von Samen

§ 15 Erbfehler

§ 16 Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17 Verwendung von Embryonen

§ 18 Besamungstechniker, Eigenbestandsbesamer

§ 19 Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der

Europäischen Union

§ 20 Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen der Anerkennung von

Berufsqualifikationen

4. Abschnitt – Förderung

§ 21 Verpflichtungen der Gemeinden

5. Abschnitt – Behörden, Tierzuchtrat, Überwachung, Außenverkehr, Verordnungen, Strafbestimmungen

§ 22 Behörden

§ 23 Tierzuchtrat

§ 24 Verfahren, Überwachung, Ausnahmen

§ 25 Auskunfts-, Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten innerhalb der Europäischen Union,

Zusammenarbeit der Behörden

§ 26 Zwischenstaatliches Vermittlungsverfahren nach Unionsrecht

§ 27 Verordnungen

§ 28 Strafbestimmungen

6. Abschnitt – Schlussvorschriften

§ 29 Übergangsbestimmungen

§ 30 Umsetzungshinweis

§ 31 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Anlage 1 Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2 Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher

und Zuchtregister

Anlage 3 Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4 Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5 Anforderungen an Bescheinigungen für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen aus

Drittstaaten

Fundstelle seit 28.07.2020 weggefallen.

Stand vor dem 28.07.2020

In Kraft vom 01.02.2009 bis 28.07.2020
Gesetz vom 20. November 2008 über die landwirtschaftliche
Tierzucht (Kärntner Tierzuchtgesetz 2008 (K-TZG 2008)StF: LGBl Nr. 1/2009

Änderung

LGBl Nr 12/2011

LGBl Nr 85/2013

LGBl Nr 72/2016

1. Abschnitt – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich und Ziel

§ 2 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt – Zuchtorganisationen, Leistungsprüfung und

Zuchtwertschätzung, Daten

§ 3 Anerkennungsvoraussetzungen für Zuchtorganisationen

§ 4 Verfahren zur Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 5 Änderungen

§ 6 Widerruf der Anerkennung und der Ermächtigung zur

Durchführung der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 7 Tätigwerden von in anderen Bundesländern oder

Mitgliedstaaten oder in Vertragsstaaten anerkannten

Zuchtorganisationen

§ 8 Rechte und Pflichten von anerkannten Zuchtorganisationen

§ 9 Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 10 Datenveröffentlichung, Datenübermittlung

3. Abschnitt – Übereignung bzw. Überlassung von (Zucht-)Tieren

und Abgabe von Samen, Eizellen und Embryonen sowie

deren Verwendung

§ 11 Übereignung bzw. Überlassung von Zuchttieren

§ 12 Verwendung von Tieren im Natursprung

§ 13 Abgabe von Samen

§ 14 Verwendung von Samen

§ 15 Erbfehler

§ 16 Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17 Verwendung von Embryonen

§ 18 Besamungstechniker, Eigenbestandsbesamer

§ 19 Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der

Europäischen Union

§ 20 Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen der Anerkennung von

Berufsqualifikationen

4. Abschnitt – Förderung

§ 21 Verpflichtungen der Gemeinden

5. Abschnitt – Behörden, Tierzuchtrat, Überwachung, Außenverkehr, Verordnungen, Strafbestimmungen

§ 22 Behörden

§ 23 Tierzuchtrat

§ 24 Verfahren, Überwachung, Ausnahmen

§ 25 Auskunfts-, Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten innerhalb der Europäischen Union,

Zusammenarbeit der Behörden

§ 26 Zwischenstaatliches Vermittlungsverfahren nach Unionsrecht

§ 27 Verordnungen

§ 28 Strafbestimmungen

6. Abschnitt – Schlussvorschriften

§ 29 Übergangsbestimmungen

§ 30 Umsetzungshinweis

§ 31 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Anlage 1 Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2 Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher

und Zuchtregister

Anlage 3 Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4 Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5 Anforderungen an Bescheinigungen für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen aus

Drittstaaten

Fundstelle seit 28.07.2020 weggefallen.

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