Anl. 1 K-TZG 2008 (weggefallen)

Kärntner Tierzuchtgesetz 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.07.2020 bis 31.12.9999
Anlage 1

Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen (zu §3 Abs. 1 Z 2 und §27 Abs. 1 Z 1)

Tiere Anforderungen an die Anerkennung

Anl. 1 2

Rinder Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der

Kommission 84/247/EWG vom 27K-TZG 2008 seit 28.07.2020 weggefallen. April 1984 zur

Festlegung der Kriterien für die Anerkennung von

Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen,

die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtrinder halten

oder einrichten (ABl. EG Nr. L 125, S. 58),

geändert durch die Entscheidung der Kommission

2007/371/EG vom 29. Mai 2007 zur Änderung der

Entscheidungen 84/247/EWG und 84/419/EWG

hinsichtlich Zuchtbücher für Zuchtrinder (ABl. EG

Nr. L 140, S. 49).

Schweine

a) reinrassig Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der

Kommission 89/501/EWG vom 18.Juli 1989 über die

Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der

Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen,

die Herdbücher für reinrassige Zuchtschweine

führen oder einrichten (ABl. EG Nr. L 247, S. 19).

b) hybrid Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der

Kommission 89/504/EWG vom 18. Juli 1989 über die

Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der

Züchtervereinigungen, Zuchtorganisationen und

privaten Unternehmen, die Register für hybride

Zuchtschweine führen oder einrichten (ABl. EG Nr.

L 247, S. 31).

Schafe und Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung

Ziegen der Kommission 90/254/EWG vom 10. Mai 1990 über

die Kriterien für die Zulassung der

Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen,

die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtschafe und

-ziegen führen oder anlegen (ABl. EG Nr. L 145, S.

30).

Equiden Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der

Kommission 92/353/EWG vom 11.Juni 1992 mit

Kriterien für die Zulassung bzw.

Anerkennung der Zuchtorganisationen und

Züchtervereinigungen, die Zuchtbücher für eingetra-

gene Equiden führen oder anlegen (ABl. EG Nr. L192,

S. 63).

Stand vor dem 28.07.2020

In Kraft vom 01.02.2009 bis 28.07.2020
Anlage 1

Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen (zu §3 Abs. 1 Z 2 und §27 Abs. 1 Z 1)

Tiere Anforderungen an die Anerkennung

Anl. 1 2

Rinder Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der

Kommission 84/247/EWG vom 27K-TZG 2008 seit 28.07.2020 weggefallen. April 1984 zur

Festlegung der Kriterien für die Anerkennung von

Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen,

die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtrinder halten

oder einrichten (ABl. EG Nr. L 125, S. 58),

geändert durch die Entscheidung der Kommission

2007/371/EG vom 29. Mai 2007 zur Änderung der

Entscheidungen 84/247/EWG und 84/419/EWG

hinsichtlich Zuchtbücher für Zuchtrinder (ABl. EG

Nr. L 140, S. 49).

Schweine

a) reinrassig Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der

Kommission 89/501/EWG vom 18.Juli 1989 über die

Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der

Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen,

die Herdbücher für reinrassige Zuchtschweine

führen oder einrichten (ABl. EG Nr. L 247, S. 19).

b) hybrid Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der

Kommission 89/504/EWG vom 18. Juli 1989 über die

Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der

Züchtervereinigungen, Zuchtorganisationen und

privaten Unternehmen, die Register für hybride

Zuchtschweine führen oder einrichten (ABl. EG Nr.

L 247, S. 31).

Schafe und Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung

Ziegen der Kommission 90/254/EWG vom 10. Mai 1990 über

die Kriterien für die Zulassung der

Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen,

die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtschafe und

-ziegen führen oder anlegen (ABl. EG Nr. L 145, S.

30).

Equiden Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der

Kommission 92/353/EWG vom 11.Juni 1992 mit

Kriterien für die Zulassung bzw.

Anerkennung der Zuchtorganisationen und

Züchtervereinigungen, die Zuchtbücher für eingetra-

gene Equiden führen oder anlegen (ABl. EG Nr. L192,

S. 63).

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