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Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen (zu §3 Abs. 1 Z 2 und §27 Abs. 1 Z 1)
Tiere Anforderungen an die Anerkennung
Anl. 1 2
Rinder Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der
Kommission 84/247/EWG vom 27K-TZG 2008 seit 28.07.2020 weggefallen. April 1984 zur
Festlegung der Kriterien für die Anerkennung von
Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen,
die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtrinder halten
oder einrichten (ABl. EG Nr. L 125, S. 58),
geändert durch die Entscheidung der Kommission
2007/371/EG vom 29. Mai 2007 zur Änderung der
Entscheidungen 84/247/EWG und 84/419/EWG
hinsichtlich Zuchtbücher für Zuchtrinder (ABl. EG
Nr. L 140, S. 49).
Schweine
a) reinrassig Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der
Kommission 89/501/EWG vom 18.Juli 1989 über die
Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der
Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen,
die Herdbücher für reinrassige Zuchtschweine
führen oder einrichten (ABl. EG Nr. L 247, S. 19).
b) hybrid Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der
Kommission 89/504/EWG vom 18. Juli 1989 über die
Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der
Züchtervereinigungen, Zuchtorganisationen und
privaten Unternehmen, die Register für hybride
Zuchtschweine führen oder einrichten (ABl. EG Nr.
L 247, S. 31).
Schafe und Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung
Ziegen der Kommission 90/254/EWG vom 10. Mai 1990 über
die Kriterien für die Zulassung der
Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen,
die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtschafe und
-ziegen führen oder anlegen (ABl. EG Nr. L 145, S.
30).
Equiden Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der
Kommission 92/353/EWG vom 11.Juni 1992 mit
Kriterien für die Zulassung bzw.
Anerkennung der Zuchtorganisationen und
Züchtervereinigungen, die Zuchtbücher für eingetra-
gene Equiden führen oder anlegen (ABl. EG Nr. L192,
S. 63).
Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen (zu §3 Abs. 1 Z 2 und §27 Abs. 1 Z 1)
Tiere Anforderungen an die Anerkennung
Anl. 1 2
Rinder Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der
Kommission 84/247/EWG vom 27K-TZG 2008 seit 28.07.2020 weggefallen. April 1984 zur
Festlegung der Kriterien für die Anerkennung von
Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen,
die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtrinder halten
oder einrichten (ABl. EG Nr. L 125, S. 58),
geändert durch die Entscheidung der Kommission
2007/371/EG vom 29. Mai 2007 zur Änderung der
Entscheidungen 84/247/EWG und 84/419/EWG
hinsichtlich Zuchtbücher für Zuchtrinder (ABl. EG
Nr. L 140, S. 49).
Schweine
a) reinrassig Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der
Kommission 89/501/EWG vom 18.Juli 1989 über die
Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der
Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen,
die Herdbücher für reinrassige Zuchtschweine
führen oder einrichten (ABl. EG Nr. L 247, S. 19).
b) hybrid Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der
Kommission 89/504/EWG vom 18. Juli 1989 über die
Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der
Züchtervereinigungen, Zuchtorganisationen und
privaten Unternehmen, die Register für hybride
Zuchtschweine führen oder einrichten (ABl. EG Nr.
L 247, S. 31).
Schafe und Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung
Ziegen der Kommission 90/254/EWG vom 10. Mai 1990 über
die Kriterien für die Zulassung der
Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen,
die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtschafe und
-ziegen führen oder anlegen (ABl. EG Nr. L 145, S.
30).
Equiden Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der
Kommission 92/353/EWG vom 11.Juni 1992 mit
Kriterien für die Zulassung bzw.
Anerkennung der Zuchtorganisationen und
Züchtervereinigungen, die Zuchtbücher für eingetra-
gene Equiden führen oder anlegen (ABl. EG Nr. L192,
S. 63).