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1. | als Folge einer Teilzeitbeschäftigung; | |||||||||
2. | als Folge einer Dienstfreistellung; | |||||||||
3. | durch eine auf „nicht entsprechend“ lautende Dienstbeurteilung; | |||||||||
4. | als Folge einer Suspendierung bei Beamten (Beamtinnen); | |||||||||
5. | als Folge der Gewährung einer Freistellung nach den §§ 111 und 112; | |||||||||
6. | als Folge einer Dienstverhinderung bei Vertragsbediensteten nach § 181 | |||||||||
7. | durch Nichtablegung der Dienstausbildung nach § 174a. | |||||||||
(Anm: LGBl.Nr. 73/2008, 2/2011) |
1. | als Folge einer Teilzeitbeschäftigung; | |||||||||
2. | als Folge einer Dienstfreistellung; | |||||||||
3. | durch eine auf „nicht entsprechend“ lautende Dienstbeurteilung; | |||||||||
4. | als Folge einer Suspendierung bei Beamten (Beamtinnen); | |||||||||
5. | als Folge der Gewährung einer Freistellung nach den §§ 111 und 112; | |||||||||
6. | als Folge einer Dienstverhinderung bei Vertragsbediensteten nach § 181 | |||||||||
7. | durch Nichtablegung der Dienstausbildung nach § 174a. | |||||||||
(Anm: LGBl.Nr. 73/2008, 2/2011) |