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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die §§ 165 bis 177 sowie §§ 182 bis 200 sind nicht anzuwenden.
(Anm: LGBl.Nr. 76/2021, 13/2023)
Die §§ 165 bis 177 sowie §§ 182 bis 200 sind nicht anzuwenden.
(Anm: LGBl.Nr. 76/2021, 13/2023)