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Satzung
(1) Der Kärntner Landesfeuerwehrverband hat durch Verordnung eine Satzung zu erlassen seit 31.03.2021 weggefallen. Die Satzung hat jedenfalls Bestimmungen zu enthalten über
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(2) Die Satzung des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Landesregierung. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Satzung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Satzung
(1) Der Kärntner Landesfeuerwehrverband hat durch Verordnung eine Satzung zu erlassen seit 31.03.2021 weggefallen. Die Satzung hat jedenfalls Bestimmungen zu enthalten über
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(2) Die Satzung des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Landesregierung. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Satzung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.