Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 22.01.2019

Gesetze 1-2 von 2

3 Paragrafen zu Kärntner Bergwachtgesetz - K-BWG (K-BWG) aktualisiert


§ 20 K-BWG Rechte der Bergwächter

(1) Wenn der Bergwächter sein Dienstabzeichen sichtbar trägt oder vorweist, genießt er in Ausübung seines Dienstes den besonderen Schutz, den das Strafgesetzbuch, BGBl Nr 60/1974, den im § 74 Abs. 1 Z 4 genannten Personen nach § 84 Abs. 2 einräumt. Er hat sich bei der Ausübung seines Dienstes am... mehr lesen...


§ 19 K-BWG Aufgaben und Pflichten der Bergwächter

(1) Aufgabe der Bergwacht ista)die Aufklärung der Bevölkerung in den Fragen des Umweltschutzes;b)die Überwachung der Einhaltung der dem Umweltschutz dienenden Landesgesetze (§ 15 Abs. 1 letzter Satz) und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen;c)die Verständigung der zuständigen Bezir... mehr lesen...


§ 15 K-BWG Mitteilungspflicht der Behörden

(1) Die Bezirksverwaltungsbehörden sind verpflichtet, dem Landesleiter rechtskräftige Entscheidungen, mit denen Bewilligungen erteilt oder Abtragungen oder Beseitigungen angeordnet werden, die auf Grund von Landesgesetzen, die dem Umweltschutz dienen, erlassen worden sind, zu übermitteln. Diese G... mehr lesen...


Aktualisiert am 22.01.19
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