Landesbediensteten-Nebenbezügeverordnung (LBed.-NBV) Fundstelle

Landesbediensteten-Nebenbezügeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.1980 bis 31.12.9999

Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Nebenbezügen an die Landesbediensteten

StF: LGBl.Nr. 14/1980

Änderung

LGBl.Nr. 54/1980

LGBl.Nr. 26/1984

LGBl.Nr. 55/1991

LGBl.Nr. 32/1992

LGBl.Nr. 21/1996

LGBl.Nr. 60/2001

LGBl.Nr. 15/2011

LGBl.Nr. 44/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 69, 118 und 136 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl.Nr. 37/1979, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.1980 bis 31.12.9999

Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Nebenbezügen an die Landesbediensteten

StF: LGBl.Nr. 14/1980

Änderung

LGBl.Nr. 54/1980

LGBl.Nr. 26/1984

LGBl.Nr. 55/1991

LGBl.Nr. 32/1992

LGBl.Nr. 21/1996

LGBl.Nr. 60/2001

LGBl.Nr. 15/2011

LGBl.Nr. 44/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 69, 118 und 136 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl.Nr. 37/1979, wird verordnet:

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