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Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Nebenbezügen an die Landesbediensteten
StF: LGBl.Nr. 14/1980
Änderung
LGBl.Nr. 54/1980
LGBl.Nr. 26/1984
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 69, 118 und 136 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl.Nr. 37/1979, wird verordnet:
Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Nebenbezügen an die Landesbediensteten
StF: LGBl.Nr. 14/1980
Änderung
LGBl.Nr. 54/1980
LGBl.Nr. 26/1984
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 69, 118 und 136 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl.Nr. 37/1979, wird verordnet: