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Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Landesbediensteten-Nebenbezügeverordnung, LGBl.Nr. 30/1972, in der Fassung LGBl.Nr. 22/1973 und Nr. 6/1975, sowie die Verordnung über die Gewährung von Fehlgeldentschädigungen an Landesbedienstete, LGBl.Nr. 12/1974, außer Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Landesbediensteten-Nebenbezügeverordnung, LGBl.Nr. 30/1972, in der Fassung LGBl.Nr. 22/1973 und Nr. 6/1975, sowie die Verordnung über die Gewährung von Fehlgeldentschädigungen an Landesbedienstete, LGBl.Nr. 12/1974, außer Kraft.