Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Verordnung der Landesregierung über die Voraussetzungen für die Beförderung von Landesbeamten und Landesangestellten
StF: LGBl.Nr. 17/1980
Änderung
LGBl.Nr. 33/1984
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 19 Abs. 2 und 118 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 37/1979, wird verordnet:
Verordnung der Landesregierung über die Voraussetzungen für die Beförderung von Landesbeamten und Landesangestellten
StF: LGBl.Nr. 17/1980
Änderung
LGBl.Nr. 33/1984
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 19 Abs. 2 und 118 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 37/1979, wird verordnet: