§ 4 LBed.-BefV

Landesbediensteten-Beförderungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die LandesbedienstetenNicht als größere Dienststellen gelten folgende Dienststellen:

Franz-Beförderungsverordnung, LGBl.Nr. 26/1972, außer Kraft.Michael-Felderarchiv in Bregenz

Kunsthaus in Bregenz

Landesabgabenamt in Bregenz

Landes-Jugendheim Jagdberg in Schlins

Landesfischzuchtanstalt in Hard

Landesforstgarten in Rankweil

Stand vor dem 31.12.1994

In Kraft vom 25.06.1980 bis 31.12.1994

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die LandesbedienstetenNicht als größere Dienststellen gelten folgende Dienststellen:

Franz-Beförderungsverordnung, LGBl.Nr. 26/1972, außer Kraft.Michael-Felderarchiv in Bregenz

Kunsthaus in Bregenz

Landesabgabenamt in Bregenz

Landes-Jugendheim Jagdberg in Schlins

Landesfischzuchtanstalt in Hard

Landesforstgarten in Rankweil

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