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Gesetz über die Deckung der Betriebsabgänge von Krankenanstalten
StF: LGBl.Nr. 8/1987
Änderung
Anmerkung
Neukundmachung - der Artikel III der Neukundmachungsverordnung lautet: "Artikel III Der § 7 des Spitalbeitragsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1958, wird als nicht mehr geltend festgestellt."
Gesetz über die Deckung der Betriebsabgänge von Krankenanstalten
StF: LGBl.Nr. 8/1987
Änderung
Anmerkung
Neukundmachung - der Artikel III der Neukundmachungsverordnung lautet: "Artikel III Der § 7 des Spitalbeitragsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1958, wird als nicht mehr geltend festgestellt."